Berufsunfähigkeitsversicherung


Ein regelmäßiges Arbeitseinkommen ist die Basis für unsere Existenz.

Aber was passiert, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr ausüben können?

Den gesetzlich Versicherten bietet die gesetzliche Rentenversicherung seit 2001
leider  nur noch eine Grundabsicherung. Nur wer vor dem 1. Januar 1961 geboren
wurde, erhält noch die alte staatliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.

Für alle anderen Personen, die nach diesem Stichtag geboren sind, wurde die Berufs-
unfähigkeitsrente faktisch abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungs-
rente ersetzt.

Sie verlieren also viel Geld!

Sollten Sie hierzu Fragen haben, oder Ihnen klar sein, dass Ihre Absicherung für das
Alter nicht ganz reicht, dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit uns einen
Beratungstermin. Wir bestimmen die Lücke zwischen den erworbenen Ansprüchen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihrem aktuellen Nettoeinkommen und
versuchen diese Lücke zu schließen.